Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.
Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.
Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.
Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.
Sie haben bereits einige Semester Medizin im Ausland studiert und möchten nun die Hochschule wechseln? Informieren Sie sich hier.
Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:
Studium im Inland:
Studium im Ausland: