Ein Sachverständiger prüft das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen von Betrieben für die Anerkennung als Demontage- und Schredderbetrieb nach der AltfahrzeugV. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erstellt er eine Bescheinigung/Zertifikat.
Besonders sachkundige und geeignete Personen können sich um die Anerkennung als Sachverständige nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) bewerben, um Betriebe, die als Rücknahme- und Annahmestellen oder Demontage- und Schredderbetrieb tätig werden wollen, hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des Anhangs der AltfahrzeugV zu prüfen und deren Anerkennung zu bescheinigen.
Für die Anerkennung als Prüfsachverständiger nach der Altfahrzeugverordnung stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.
Geeignet ist ein Sachverständiger, der:
Die Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger nach der Altfahrzeugverordnung ist erst nach erfolgreicher Anerkennung möglich.