Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 ¤
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 ¤
Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen