Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ im Namen oder in der Firma der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Eine Gesellschaft, die weder in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure (bei Sitz der Gesellschaft in Niedersachsen) noch in das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland (bei Sitz der Gesellschaft in dem anderen Bundesland) eingetragen ist, darf als auswärtige Gesellschaft in ihrem Namen oder in ihrer Firma die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ in Niedersachsen führen, wenn sie in dem Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften oder in dem entsprechenden Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.
Ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 18 NIngG (siehe unter Rechtsgrundlage).
Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.
Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.