Wenn Sie eine EU-zugelassene Besamungsstation, eine Embryo-Entnahmeeinheit/Erzeugereinheit und/oder ein Samendepot betreiben möchten, benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung. Sie können diese beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragen.
Eine Besamungsstation ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen für die künstliche Besamung.
Eine Embryo-Entnahmeeinheit ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie Abgabe von Eizellen und Embryonen.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Wenn alle einzureichenden Unterlagen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vorliegen, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Genehmigung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Sie erhalten die Erlaubnis, wenn
Sie benötigen die EU-Zulassung/Genehmigung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.