Erbinnen und Erben, die über ein Erbe verfügen wollen, müssen sich in vielen Fällen im Geschäftsverkehr ausweisen und benötigen hierfür einen Erbschein. Das kommt vor allem in Betracht, wenn
Bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge
Es fallen Gebühren an. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Wird ein Erbschein nur für die Berichtigung des Grundbuchs benötigt, sollte dies der zuständigen Stelle von vornherein mitgeteilt werden. Der Erbschein wird dann nur dem Grundbuchamt übersandt und es fallen geringere Gebühren an. Die Gebühren werden dann nur nach dem Wert des Grundstücks berechnet, nicht nach dem Wert des gesamten Nachlasses.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Erbschein muss besonders beantragt werden. Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Da eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, müssen sich Erbinnen und Erben persönlich an einen Notar oder an die zuständige Stelle wenden.