Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Weitere Informationen über die Öffnungszeiten und die Möglichkeiten zur Terminvereinbarung in Ihrer Zulassungsstelle erhalten Sie hier:
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.