Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Werden Veranstaltungen in gemeindeeigenenen Gebäuden wie z.B. Turn- und Sporthallen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen oder Feuerwehrräumen durchgeführt, ist hierfür außerdem ein gesonderter Nutzungsantrag zu stellen.
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Sondernutzungssatzung
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.