Eine Reihe von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.
Dies gilt für:
Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Der entsprechende Antrag und Nachweise über den legalen Ursprung.
Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Vermarktungshandlung zu stellen, da eine kommerzielle Nutzung erst nach Erteilung der Vermarktungsgenehmigung erfolgen darf. Die Antragsbearbeitung beträgt zirka 1 Monat.
Die Bescheinigung ist bei jeder Vermarktungshandlung im Original an den Käufer mitzugeben.
Weitere Informationen zur Antragsstellung auf der Internetseite der zuständigen Stelle: