Bei Fragen stehen ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, J, N, O, U und X - Z beginnt
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, L,P, Q, R, V und W beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Berichte über die Tätigkeit des Amtes 407 können Sie hier einsehen.
Jahresbericht 2018 - Amt für Familie (PDF, 3,1 MB)
Hinweis:
Der Jahresbericht 2016 berichtet erstmalig über die Produkte des alten Fachdienstes 405 und 407.
Es werden die Produkte Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltssicherung beschrieben.
Kein Ergebnis gefunden.
Die folgenden Berichte beziehen sich auf den ehemaligen FD 405, der zum 01.01.2017 mit dem FD 407 zusammengeführt wurde.
Kein Ergebnis gefunden.
Zusätzlich steht Ihnen noch der Jahresbericht entsprechend eines Berichtes für ein wesenlichte Produkt
(Produkt Unterhaltsvorschuss, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften) als Information zur Verfügung.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
DS-GVO_Beiblatt Wohngeldantrag » ( PDF, 590 kB)
DS-GVO_Beiblatt Wohngeldantrag » ( PDF, 590 kB)