Wenn Sie eine EU-zugelassene Besamungsstation, eine Embryo-Entnahmeeinheit/Erzeugereinheit und/oder ein Samendepot betreiben möchten, benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis bzw. eine Zulassung, die Sie beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragen können.
Eine Besamungsstation ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen für die künstliche Besamung.
Eine Embryo-Entnahmeeinheit ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie Abgabe von Eizellen und Embryonen.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dezernat 31 -Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Sie benötigen die EU-Zulassung/Genehmigung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Wenn alle einzureichenden Unterlagen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vorliegen, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Genehmigung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Sie erhalten die Erlaubnis, wenn