Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin"/"Beratender Ingenieur" ist gesetzlich geschützt. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure bieten eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung (z. B. in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung) und Sachverständigentätigkeit im Bereich des Ingenieurwesens an.
Möchten Sie diese Berufsbezeichnung führen, müssen Sie sich in die von der zuständigen Stelle geführte Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eintragen lassen. Mit der Eintragung wird gleichzeitig die Kammer-Mitgliedschaft begründet.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer in Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach der Nr. 3.1 der Gebühren- und Auslagensatzung der zuständigen Stelle an.
Den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure müssen Sie schriftlich oder elektronisch über den einheitlichen Ansprechpartner unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke stellen und bei der Ingenieurkammer einreichen.
Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Eintragung. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure und einen Kammerstempel.
Die Urkunde benötigen Sie ggf. als Nachweis Ihrer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung.