Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Sollte es sich dabei um Tiere der besonders geschützten Arten handeln (u.a. Maulwürfe, Feldhamster etc) , ist vorab die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.