Schwerbehinderte Menschen benötigen zur Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung oft Beratung und Unterstützung.
Diesem Zweck dient der Integrationsfachdienst, der von den Rehabilitationsträgern oder dem Integrationsamt dazu beauftragt wird
Der Integrationsfachdienst ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in bestehende Arbeitsverhältnisse.
Die Zuständigkeit liegt beim Integrationsfachdienst des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie. Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes oder der Rehabilitationsträger.