Die Berufsausbildungsvorbereitung im Handwerk richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Berufsausbildung noch nicht erwarten lässt.
Die Handwerkskammer überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung.
Wenn die Maßnahme im Einzelfall
kann die Handwerkskammer dem Träger der Maßnahme die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung untersagen. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.