Derzeit werden etwa 2/3 Pflegebedürftigen in Niedersachsen in der eigenen Häuslichkeit durch ambulante Pflegedienste oder durch Angehörige gepflegt und betreut.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote stellen eine zeitweise Beaufsichtigung und Betreuung dieser Menschen sicher (§ 45 c Abs. 3 SGB XI). Ziel der zeitweisen Übernahme der Beaufsichtigung und Betreuung ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Die Betreuung wird - auf der Basis pflegefachlicher Anleitung durch Fachkräfte - durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer erbracht; sie kann zuhause in Einzelbetreuung, alternativ aber auch außerhalb der häuslichen Umgebung in Gruppen erfolgen. Leistungen werden darüber hinaus auch in der Tagesbetreuung und im Rahmen familienentlastender Dienste erbracht. Zur Zielgruppe der Angebote zählen Menschen mit
wenn diese Menschen aufgrund der Erkrankung in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und sich dadurch ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung ergibt. Dies gilt bei Vorliegen einer Pflegestufe, aber auch dann, wenn das Ausmaß der Pflegestufe I nicht erreicht wird (sog. „Pflegestufe 0“).
a) Anerkennung als Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebot
Die Tätigkeit als niedrigschwelliges Betreuungsangebot setzt eine Anerkennung nach der Nds. Anerkennungsverordnung voraus. Dadurch wird auch in diesem vorpflegerischen Bereich die erforderliche Qualität der niedrigschwelligen Angebote sichergestellt.
b) Förderung der anerkannten Angebote
Anerkannte Angebote können auf Antrag für die mit
verbundenen und notwendigen Personal- und Sachausgaben Fördermittel des Landes und der Pflegekassen erhalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
a) Der Antrag auf Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot erfolgt schriftlich ohne Formular
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
b) Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes
a) Anerkennung als niedrigschwelliges Angebot:
Keine
b) Förderung des niedrigschwelligen Angebotes:
Erstanträge - bis zum 30. September des Förderjahres;
Folgeanträge für das Folgejahr - bis zum 30. September
Die jeweils schriftlichen Anträge auf Anerkennung und nachfolgend ggf. auch auf Förderung von anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
Antragsformulare finden Sie auf den folgenden Internetseiten.