Träger folgender Einrichtungen müssen eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dez. 33 Tierschutzdienst.
Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten beizufügen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Voraussetzungen für die Bestellung
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Der/die Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.