Träger folgender Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen:
Wer einen Tierschutzbeauftragten bestellen will, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie verfügt, wird eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle benötigt.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dez. 33 Tierschutzdienst.
Dem Antrag sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Voraussetzungen
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.