Stellen Sie qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel nach dem Signaturgesetz aus und möchten diese Tätigkeit beenden? Wenn Sie einen Zertifizierungsdienst betreiben und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Hinweis: Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie dies der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.
Tipp: Eine Liste der nicht mehr tätigen Zertifizierungsdiensteanbieter und Zertifizierungsdiensteanbieterinnen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung der Anzeige Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet.
Sie müssen die Einstellung Ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen. Darüber hinaus sollten Sie die zuständige Stelle bereits spätestens zwei Monate vor Einstellung des Betriebs darüber unterrichten.
Wenn Sie den Betrieb Ihres Zertifizierungsdienstes einstellen, müssen Sie
Hinweis: Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdienst übernommen werden, müssen Sie diese sperren.