Das Elterngeld Plus orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld Plus als Einkommen angerechnet.
Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld Plus um 150,00 Euro monatlich.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, einigen kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie den Städten und Gemeinden der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge, sowie die für den Wohnort zuständige Stelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Berichte über die Tätigkeit des Amtes 407 können Sie hier einsehen.
Jahresbericht 2019 Amt 407 (PDF, 3 MB)
Hinweis:
Der Jahresbericht 2016 berichtet erstmalig über die Produkte des alten Fachdienstes 405 und 407.
Es werden die Produkte Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltssicherung beschrieben.
Jahresbericht 2018 - Amt für Familie (PDF, 3,1 MB)
Kein Ergebnis gefunden.
Die folgenden Berichte beziehen sich auf den ehemaligen FD 405, der zum 01.01.2017 mit dem FD 407 zusammengeführt wurde.
Kein Ergebnis gefunden.
Zusätzlich steht Ihnen noch der Jahresbericht entsprechend eines Berichtes für ein wesenlichte Produkt
(Produkt Unterhaltsvorschuss, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften) als Information zur Verfügung.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.