Bewerberinnen und Bewerber zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung haben ihre persönliche und fachliche Eignung in einem bestimmten Sachgebiet (z.B. Schäden an Gebäuden) im Rahmen eines strengen Prüfverfahrens nachzuweisen. Sachverständige werden von Privatpersonen, Behörde und insbesondere von Gerichten beauftragt, um fachliche Grundlagen und Begutachtungen zu liefern. Trotz der Beauftragung durch eine bestimmte Person ist der Sachverständige kein Interessenvertreter. Sie oder er ist verpflichtet, ihre/seine Aufgabe unabhängig und eigenverantwortlich auszuüben. Neben dem speziellen Fachwissen werden daher auch besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gestellt.
Gerichte sind verpflichtet, zur Erstellung von Gutachten vorrangig öffentlich bestellte Sachverständige zu beauftragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart „0“) - nicht älter als drei Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- mindestens drei sachgebietsbezogene Gutachten
- mindestens zwei Referenzadressen /alternativ: Arbeitszeugnisse
- Nachweis über den Besuch von Sachverständigen-Seminaren
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Vorlage einer Versicherungsbescheinigung ist bis zum Vereidigungstermin erforderlich)
- ggf. Nebentätigkeitsbescheinigung (Freistellungserklärung des Arbeitgebers)
Die Grundgebühr beträgt 400 Euro. Darüber hinaus hat der Antragsteller der Kammer die entstehenden Auslagen, insbesondere die Kosten für die Prüfung durch das Fachgremium, zu erstatten.
Bei einer Bestellung für ein weiteres Sachgebiet beträgt die Grundgebühr 300 Euro.
Bei einem Kammerwechsel: 120 Euro.
Sofern Sie nicht das vollelektronische Antragsverfahren einschließlich der Online-Bezahlfunktion nutzen, fügen Sie Ihrem Eintragungsantrag bitte einen Beleg, z.B. Ausdruck der Überweisung bei Online-Banking über die Zahlung bei. Die Bankverbindungen lauten:
Nord/LB Hannover: BIC NOLADE2HXXX - IBAN: DE55 2505 0000 0101 4747 81
Commerzbank Hannover: BIC COBADEFFXXX - IBAN: DE97 2504 0066 0338 8345 00
Ein Antrag auf öffentliche Bestellung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die Prüfung der besonderen Sachkunde und der Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, erfolgt durch ein Fachgremium.
Das Fachgremium prüft die vorgelegten Gutachten. Des Weiteren ist die besondere Sachkunde in der Regel durch eine Klausur und eine mündliche Prüfung nachzuweisen.
Über die öffentliche Bestellung entscheidet der Vorstand der Kammer auf Vorschlag des Sachverständigenausschusses.
Die Erstbestellung erfolgt befristet auf drei Jahre. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit der Verlängerung der Bestellung jeweils um fünf Jahre.
Auszug: Sachverständigenordnung
§ 3 Bestellungsvoraussetzungen
(2)Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt werden, wenn er
Abweichend von der Anforderung nach einer beruflichen Niederlassung oder einem Wohnsitz in Niedersachsen besteht für den Antrag eines Sachverständigen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum die Zuständigkeit der Architektenkammer Niedersachsen bereits dann, wenn der Sachverständige beabsichtigt, eine Niederlassung in Niedersachsen zu begründen. § 36 a Gewerbeordnung gilt entsprechend.
Die Architektenkammer Niedersachsen bestellt Sachverständige mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn
aufgrund der Prüfung durch das Fachgremium und die Entscheidung durch den Vorstand:
ca. 3-12 Monate
Formulare:
oder schriftlich