Einrichtungen und Labors, die Prüfungen unter den Bedingungen der Guten Laborpraxis (GLP-Bedingungen) durchführen wollen, benötigen eine GLP-Bescheinigung von der zuständigen Stelle - eine besondere Form der Akkreditierung. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen – und hierdurch auch eine Einschränkung der Anzahl der Tierversuche – erreicht werden. Auf der Internetseite der GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung sind alle nationalen GLP-Schriften, sämtliche OECD-Dokumente und EU-Dokumente zur Guten Laborpraxis verfügbar.
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der vorgeschalteten Inspektion. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.