Prüfingenieur/-in für Standsicherheit ist, wer als solche/-r von der zuständigen Stelle anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen. Um als Prüfingenieur/-in für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich die bewerbende Person einer umfangreichen Prüfung seiner/ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.
Die Anerkennung eines/einer Prüfingenieurs/-in für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der folgenden Fachrichtungen:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach der § 1 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 10. 1 der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein von der zuständigen Stelle gebildeter Beirat entscheidet mittels eines schriftlichen Gutachtens über die fachliche Eignung der antragstellenden Person.
Auf die Anerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Prüfaufträgen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
oder
Zudem muss nachgewiesen werden, dass bereits Bauvorhaben von hohem Schwierigkeitsgrad bearbeitet wurden.