Die Herstellung bzw. Anwendung von Bauprodukten sowie die Ausführung von Bauarten, welche eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordern, müssen einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden. Das Betreiben einer solchen Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle bedarf der Anerkennung durch die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach der § 1 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 10. 4 der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer
die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.