Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Bei Fragen stehen ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung