Ärztinnen und Ärzte, die Ihre Ausbildungen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz absolviert haben, können die Erteilung einer Approbation beantragen.
Die Originalunterlagen sind als Scann beizufügen und ggf. auf Nachfrage im Original oder in beglaubigter Kopie per Papier nachzureichen.
Für die ausländischen Urkunden zum Nachweis der abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung ist die Bestätigung der Echtheit der Original-Urkunden durch die Haager Apostille bzw. durch die Legalisation durch die Deutsche Botschaft erforderlich.
Die zuständige Stelle kann ggf. weitere Unterlagen verlangen.
Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer der Verfahren zu rechnen. Da vorher keine Sichtung der Unterlagen erfolgen kann, bitten wir von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.