Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % ausgestellt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Ausweis erstmalig oder auf Grund einer Änderung der wesentlichen Antragsvoraussetzungen neu ausgestellt werden muss.
Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in den folgenden Leistungen: