Wenn Sie über Ausbildungsnachweise verfügen, die in Ihrem Herkunftsstaat, die Laufbahnbefähigung in der Fachrichtung Polizei bestätigen, können diese als Befähigung für eine Laufbahn bei der Polizei anerkannt werden. Sie können dann zur Beamtin oder zum Beamten ernannt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.
Der Antrag muss in deutsche Sprache gestellt werden. Bescheinigungen und Urkunden sind in Kopie zusammen mit der Kopie einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag und die Nachweise können in Papierform oder elektronisch als Scann im Onlineverfahren zur Berufsanerkennung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.