In Meldeangelegenheiten sowie für die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderpässen sind grundsätzlich die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zuständig.
Dem Landkreis Hildesheim obliegt die Aufsicht über die örtlichen Pass- und Meldebehörden im Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Hildesheim.
Diese Aufgabe beinhaltet insbesondere die rechtliche Beratung der Städte, Samtgemeinde und Gemeinden.