(Diekholzen) Am 22. September 2013 findet in der Zeit von acht bis achtzehn Uhr die Bundestagswahl in Niedersachsen statt.
Hierfür hat die Gemeinde Diekholzen 9 Wahlvorstände für die Wahlbezirke einzuberufen, die mit jeweils 9 Wahlhelfern besetzt werden. Wir suchen daher immer noch dringend Bürger, die das Ehrenamt des Wahlhelfers übernehmen möchten. Ausüben können das Ehrenamt alle Personen, die am Wahltage wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist und am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat
2. seit mindestens 3 Monaten im Land Niedersachsen
seinen Wohnsitz hat,
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer wird eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt.
Interessierte wenden sich bitte an die Gemeinde Diekholzen