Wahl zur Bügermeisterin/ zum Bürgermeister der Gemeinde Diekholzen
Am 25. Mai 2014 entscheiden Sie über die zukünftige Bürgermeisterin/ den zukünftigen Bürgermeister der Gemeinde Diekholzen. Aus diesem Anlass haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte und häufigsten Fragen zur Wahl zusammengefasst:
Stichwahl
Durch Wiedereinführung der Stichwahlen in Niedersachsen ist es möglich, dass Sie drei Wochen später erneut an die Wahlurnen treten dürfen. Erhält bei der Direktwahl –Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister der Gemeinde Diekholzen– kein Kandidat beim ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen.
Sonntag, 15. Juni 2014, 08.00 – 18.00 Uhr
Wahllokale
Diekholzen, Grundschule Diekholzen, Alfelder Straße 7
Barienrode, Grundschule Barienrode, Eichendorffstraße 1
Söhre, Grundschule Söhre, Schulplatz 2
Egenstedt, Kath. Pfarrheim, Am Jesuiterhof 7
Wahlberechtigte Direktwahl
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs.1 Grundgesetz
oder Unionsbürger,
die das 16.Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Diekholzen eine Wohnung
innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
nicht nach § 48 Abs.2 NKomVG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigungskarte
Sie erhalten für die Europawahl und die Direktwahl zwei separate Wahlbenachrichtigungskarten. Für eine deutliche Unterscheidung sind diese farblich voneinander abgesetzt (Europawahl = weiß | Direktwahl = gelb). Aufgrund einer möglichen Stichwahl wird die gelbe Wahlbenachrichtigungskarte im Wahllokal nicht einbehalten, sondern Ihnen wieder ausgehändigt.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden von einem Dienstleister gedruckt und von der Deutschen Post verteilt. Es ist daher durchaus möglich, dass Ihr Nachbar seine Karte an einem anderen Tag als Sie erhält. Vereinzelt ist es in den letzten Jahren auch vorgekommen, dass es unterschiedliche Zustellungszeitpunkte innerhalb eines Haushaltes gab. Nach Rücksprache mit der Post kann dieses vereinzelt vorkommen, ist jedoch nicht der Regelfall. Sollten Sie bis zum 04. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wenden Sie sich zur Klärung an das Wahlbüro der Gemeinde Diekholzen.
Briefwahl
Sie können im Wahlbüro der Gemeinde Diekholzen einen Wahlschein/ Briefwahlunterlagen beantragen. Nutzen Sie hierzu bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte und füllen diese bitte vollständig aus. Der Versandt bzw. die Herausgabe der Unterlagen für die Direktwahl am 25.05.2014 erfolgt voraussichtlich ab dem 02.05.2014 - für eine mögliche Stichwahl voraussichtlich ab dem 02.06.2014.
Wichtig: Für jede Wahl muss die jeweilige Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und eingereicht werden! Möchten Sie also für beide Wahlen Briefwahlunterlagen beantragen, so muss die weiße Karte (für die Europawahl) sowie die gelbe Karte (für die Direktwahl) ausgefüllt und eingereicht werden.
Sofern Sie persönlich die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchten, ist zwingend eine Vollmacht von der wahlberechtigten Person vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck ist ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte enthalten. Der Antrag auf einen Wahlschein/ Briefwahlunterlagen muss natürlich ebenfalls ausgefüllt sein (oberer Teil der Wahlbenachrichtigungskarte).
Auf der gelben Wahlbenachrichtigungskarte können Sie entscheiden, ob Sie nur für die Direktwahl am 25. Mai 2014 oder auch gleich für eine mögliche Stichwahl am 15. Juni 2014 die Briefwahlunterlagen beantragen möchten. Sofern dieses gewünscht ist, werden Ihnen die Unterlagen im Falle einer Stichwahl automatisch zugestellt. Wenn sie dieses nicht wünschen, erhalten Sie mit Ihren Briefwahlunterlagen eine neue Wahlbenachrichtigungskarte für die Stichwahl.