(Diekholzen) Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr –Geschäftsbereich Hannover wird nachfolgend aufgeführten
Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2014/2015 nicht gegen Straßenglätte streuen. Sonstige Vorschriften über Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen bleiben unberührt.