Wahlen sind die Grundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Jeder Bürger sollte sein Recht auf Teilnahme an den Wahlen wahrnehmen. Mit der Ihnen für die jeweilige Wahlart zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben. Am Wahltag leisten rund 90 ehrenamtliche Wahlhelfer, berufen aus den Einwohnern der Gemeinde und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, in den 9 Wahllokalen und dem Wahlbüro der Gemeinde Dienst. Die Gemeinde freut sich, wenn sich Mitbürgerinnen und Mitbürger freiwillig für diese Aufgabe zur Verfügung stellen.
Wer am jeweiligen Wahltag seine Stimme aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, dies durch Briefwahl zu tun. Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag bei der Gemeinde beantragt werden. Sie werden dem Wahlberechtigten zugeschickt. Sie können jedoch auch ca. 3 Wochen vor der Wahl persönlich ihre Stimme im Rathaus per Briefwahl abgeben.
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