Gemeindeorgane ist in der Bundesrepublik Deutschland der Oberbegriff für die in einer Gemeindeordnung eines Bundeslandes festgelegten Organe einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises.
Zu den Gemeindeorganen gehören der/die Bürgermeister/in, der/die hauptamtliche Chef/in der Gemeindeverwaltung und als eines der drei Organe der Gemeinde (die anderen sind der Gemeinderat und der Verwaltungsausschuss der Gemeinde) verantwortlich für die Vorbereitung und die Erfüllung der von den politischen Gremien gefassten Beschlüsse.
Desweiteren obliegt dem/der Bürgermeister/in die repräsentative Vertretung der Gemeinde.