Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar.
Er entscheidet über die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden im Auftrage des Staates zuweist, betroffen sind und nicht der Bürgermeister zuständig ist. Der Gemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten. Der Gemeinderat ist nicht für Angelegenheiten zuständig, welche dem Bürgermeister oder Gemeinderatsausschuss zur selbständigen Erledigung übertragen sind. Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse.
Ausschüsse des Rates:
Finanzauschuss Ausschuss für Technik und Umwelt Jugend-, Kultur- und Sportausschuss Schulausschuss.
Mitglieder des Gemeinderates: Sitzverteilung und Fraktionen