Zusätzliche Informationen der Gemeinde Diekholzen:
Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Gedenkens an die Toten. In erster Linie dient der Friedhof als Beerdigungs- und Beisetzungsstätte. Seine Flächen übernehmen zunehmend auch eine Erholungsfunktion als Ort der Stille.
In der Gemeinde Diekholzen befinden sich in Barienrode und Diekholzen die Gemeindefriedhöfe. Diese Friedhöfe sind grundsätzlich für verstorbene Einwohner der Gemeinde oder tot aufgefundene Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz vorgesehen.
Darüber hinaus gibt es in Barienrode, Diekholzen, Egenstedt und Söhre kirchliche Friedhöfe, die sich jeweils in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden befinden.
Auf den Gemeindefriedhöfen werden Erd- und Urnengrabstätten angeboten:
Erdgrabstätten
Einzelreihengräber
Einzelrasengräber
Einzelwahlgräber
Doppel Reihen- und Wahlgräber
Urnengrabstätten
Urnenreihengräber
Urnenrasengräber
Urnenwahlgräber
Als weitere Informationsquelle dient die Friedhofssatzung sowie ein Auszug der Friedhofsgebührensatzung.
Die Friedhöfe sind in den Monaten April bis September in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. In den Monaten Oktober bis März sind die Friedhöfe von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die Beisetzung eines Verstorbenen ist zunächst in der Friedhofsverwaltung anzumelden. In der Regel erfolgt dies durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen. Dabei wird auch der Ablauf der Bestattung (mit oder ohne Kapellenbenutzung) abgestimmt.Vorzulegen sind
- Bescheinigung für die Bestattung
- Antrag auf Verleihung eines Grabnutzungsrechts