Hierfür hat die Gemeinde Diekholzen 9 Wahlvorstände für die Wahlbezirke einzurichten, die mit jeweils bis zu 8 Wahlhelfern besetzt werden sollen. Die Gemeinde sucht daher noch Bürger, die das Ehrenamt als Mitglied im Wahlausschuss oder als Wahlhelfers übernehmen möchten. Ausüben können das Ehrenamt alle Personen, die am Wahltage wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist und am Wahltage:
Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von voraussichtlich 30,00 Euro gezahlt.
Interessierte wenden sich bitte an die Gemeinde Diekholzen: