"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". So lautet der Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes. Die soziale Wirklichkeit zeigt allerdings, dass Frauen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weitaus schlechter gestellt sind als Männer: Deshalb gibt es in unserer Gemeinde eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Martina Brauer.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie: zentrale Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben z. B. Tagesmütter- und Babysitterkartei, eine Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden in Sachen Gleichberechtigung von Mann und Frau suchen, Auskünfte und/oder Informationsmaterial zu frauenspezifischen Fragen benötigen, sich in sozialen Situationen, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben benachteiligt fühlen, Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in Diekholzen haben, mich und meine Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte einmal kennenlernen möchten.
Dies sind nur einige Beispiele für Probleme von Frauen. Diese sichtbar zu machen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, muss daher ein vorrangiges Ziel sein. Die Gemeinde Diekholzen hat hierfür die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten (ehemals Frauenbeauftragte) eingerichtet, die sowohl für die Belange der Frauen in der Gemeindeverwaltung als auch für die Belange der Diekholzener Bürgerinnen zuständig ist. Alle persönlichen Mitteilungen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte bzw. eine Einschaltung von dritten Personen oder Ämtern erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis.