Wahlbekanntmachung
In der Gemeinde Diekholzen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dem die Gemeindewahlleitung als Vorsitzende, sowie sechs weitere Mitglieder sowie sechs stellvertretende Mitglieder angehören gemäß § 10 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG).
Die Gemeindewahlleitung beruft die weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder aus den Wahlberechtigten der Gemeinde Diekholzen.
Die im Wahlgebiet der Gemeinde Diekholzen vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, bis zum 25. Februar 2016 Wahlberechtigte für die Berufung zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern vorzuschlagen.
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben gemäß § 13 Abs. 2 NKWG. Eine Ablehnung der Berufung ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 NKWG möglich.
Die Gemeindewahlleiterin
(Dieckhoff-Hübinger)