Hundekot verärgert Diekholzener Bürgerinnen und Bürger
Zurzeit gehen wieder vermehrt Beschwerden über „Hundehäufchen“ auf privaten sowie auf öffentlichen Flächen beim Ordnungsamt der Gemeinde Diekholzen ein. Der Großteil der Hundehalter verhält sich vorbildlich! Leider aber gibt es immer noch einige „Tierfreunde“, die ihre Vierbeiner rücksichtslos öffentliche Grünflächen und sogar Spiel- und Fußballplätze als „Toilettenanlage“ benutzen lassen. Den Uneinsichtigen sei gesagt, dass der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dies kann nach den rechtlichen Bestimmungen mit einem Verwarnungsgeld bis hin zum Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hierzu werden auch Kontrollen durch den Verwaltungsvollzugsbeamten der Gemeinde Diekholzen durchgeführt. Weiter sind wir natürlich auch auf Hinweise aus der Bevölkerung bei Verstößen angewiesen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Ordnungsamt.
Als Service für alle Hundehalter/innen hält die Gemeinde Diekholzen an folgenden Stellen Hundekotbehälter mit Beuteln bereit:
Diekholzen: Heideweg, Breitmeyers Weg, Verbindungsweg an der
Beuster, Schwarze Riehe
Söhre: Beekeweg, Vor den Hütten
Barienrode: Verbindungsweg an der Schule, Klosterweg, Weg Richtung Schwarze Heide
Ebenfalls erhält jede Hundehalterin/ jeder Hundehalter bei einer Neuanmeldung im Steueramt ein „Gassibag“ mit Hundekotbeuteln.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: