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Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen

Am 11. September 2016 sind in Niedersachsen von 8 bis 18 Uhr die Wahlräume geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen ihre Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen der Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften. In der Gemeinde Diekholzen werden somit neben dem Gemeinderat und dem Kreistag auch die Landrätin bzw. der Landrat neu gewählt.

Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie
• die deutsche Staatsangehörigkeit oder
• die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) besitzen,

• am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
• seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet wohnen,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
• in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Das Wählerverzeichnis wird von der Gemeinde geführt. Sie werden in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in der Gemeinde (rechtzeitig) angemeldet zu haben!

Wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum Sie wählen können. Sie haben auch die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen, wenn Sie einen Wahlschein beantragt und erhalten haben. -> weitere Hinweise finden Sie hierzu auch im nebenstehenden Artikel zur Briefwahl!

Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der Sie teilnehmen. Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag und Rat der Gemeinde Diekholzen) können Sie auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen! Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/ einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/ oder mehrere Bewerberinnen/ Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.

Bei der Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat haben Sie nur eine Stimme, die Sie einer Bewerberin oder einem Bewerber Ihrer Wahl durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Wenn Sie bis zum 21. August 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie wahrscheinlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können das nachprüfen: das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 22. bis 26. August 2016 bei der Gemeinde zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wenn Sie nicht eingetragen sind, können Sie bis zum 26. August 2016 eine Berichtigung beantragen. Beachten Sie bitte: wenn Sie in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung haben, werden Sie nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen!

15.07.2016 
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen