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Wahlhelfer/innen gesucht

"Heike wählt, Martin wählt und auch Lea und Nils wählen - …aber wer zählt´s???“

Unter diesem Motto ruft die Gemeinde Diekholzen Bürger/innen dazu auf, sich als Wahlhelfer/in für die Bundestagswahl am 24. September 2017 und/oder für die Landtagswahl am 14. Januar 2018 zu melden. Etwa 80 Helfer/innen werden je Wahl wieder benötigt.

Grundsätzlich ist jede/r Wahlberechtigte zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelfer/in verpflichtet. Unser Ziel ist es jedoch, möglichst viele Wahlhelfer/innen freiwillig gewinnen zu können. So bleiben uns und den Bürger/innen die verpflichtenden Aufforderungen zur Übernahme des Wahlehrenamtes erspart. Wir können bereits heute auf einige Ehrenamtliche zurückgreifen, die bereits mehrfach freiwillig bei den Wahlen geholfen haben. Dieses ist nicht selbstverständlich und wir sind ihnen sehr dankbar und sagen auch an dieser Stelle noch einmal recht herzlichen Dank dafür.

In den letzten Jahren ist allerdings auch ein Trend dahingehend erkennbar, dass immer weniger Bürger/innen freiwillig bereit sind, bei der Durchführung von Wahlen ehrenamtlich mitzuwirken. Zu bedenken ist, dass es nicht in jedem Land auf dieser Welt selbstverständlich ist, dass freie Wahlen stattfinden!

Aus diesem Grund würden wir uns freuen, wieder zahlreiche Wahlhelfer/innen frühzeitig und auf freiwilliger Basis finden zu können. Sie müssen auch nichts Unmögliches leisten. In jedem Wahllokal sollen erfahrene und neue Wahlhelfer/innen zusammen eingesetzt werden. Auch das Wahlamt im Rathaus ist den ganzen Tag besetzt und steht jederzeit mir Rat und Tat zur Verfügung.

Der Einsatz Wahlhelfer/innen bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 erfolgt in den neun, von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffneten, Wahllokalen in der Gemeinde Diekholzen. Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale im Wohnort des/der jeweiligen Wahlhelfers/in. Mit den Vorbereitungen beginnen die Helfer/innen am Wahltag um 07:30 Uhr. Der Dienst erfolgt dann in zwei Schichten: eine bis zum Mittag, die andere bis zum Abend. Erst mit Schließung der Wahllokale wird wieder der gesamte Wahlvorstand benötigt, um die Stimmen auszuzählen und das Wahlergebnis festzustellen.

Wer mitmachen möchte, muss am Wahltag das Wahlrecht besitzen, also im Falle der Bundestagswahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit erstem Wohnsitz in Gemeinde Diekholzen gemeldet sein. Er oder sie müssen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für ihre Tätigkeit erhalten die Wahlhelfer/innen je nach Einsatzbereich eine Entschädigung von 35,00 € - das sogenannte Erfrischungsgeld.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie für die anstehende Bundestagswahl und/oder für die Landtagswahl am 14. Januar 2018 als Wahlhelfer/in gewinnen können.

Bitte melden Sie sich hierzu einfach persönlich, telefonisch, oder per Mail beim Wahlamt der Gemeinde Diekholzen. Gerne können Sie auch den Online-Wahlhelferantrag nutzen.

Wir sagen schon heute vielen Dank für Ihre Mithilfe!

12.04.2017 

Kontakt

Benjamin Möhle »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-20
E-Mail oder Kontaktformular
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