Seit kurzem ist das Förderprogramm „Hochwasserhilfe für Unternehmen“ des Landes Niedersachsen rechtskräftig. Betriebe, die in der Zeit vom 24. Juli bis zum 4. August diesen Jahres an Gebäude, Ausrüstung, Maschinen oder Lagerbeständen einen Hochwasserschaden erlitten haben, können einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent für die Beseitigung der Schäden erhalten. Dies gilt grundsätzlich auch rückwirkend für Maßnahmen und Ersatzinvestitionen, die seit dem Hochwasser bereits durchgeführt und abgeschlossen worden sind. Anträge können alle Unternehmen bzw. Einrichtungen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten stellen. Dazu gehören auch Freie Berufe und Vereine, die wirtschaftlich tätig sind. Eine Entschädigung von durch das Hochwasser entstandenen Umsatzausfällen ist dabei leider nicht möglich.
Anträge müssen online bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Das Land und die NBank bemühen sich, die Antragstellung so flexibel und unbürokratisch wie möglich zu organisieren. Gegenüber herkömmlichen Förderprogrammen gelten hier erleichterte Bedingungen. Dennoch sind auch bei diesem Programm eine Reihe von Regeln unbedingt zu beachten, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden oder eine Rückforderung zu riskieren.
Um die Fragen der geschädigten Unternehmen zu beantworten, veranstalten die Stadt Bad Salzdetfurth, die NBank, das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH am 21. November 2017 von
18 bis ca. 19 Uhr im Rathaus Bad Salzdetfurth eine Informationsveranstaltung.
Alle interessierten Unternehmen sind herzlich einladen, werden aber gebeten, sich bis zum 16. November 2017 per E-Mail bei
Herrn Kreipe (kreipe@hi-reg.de) anzumelden.
Auch außerhalb dieser Veranstaltung beantwortet die HI-REG gerne Fragen zur Antragstellung, damit die Unternehmen auch tatsächlich an das Geld kommen, das Ihnen in dieser kritischen Phase eine wichtige Hilfe sein soll. Beachtet werden müssen zum Beispiel Regeln bei der Vergabe von Aufträgen und bei der Einholung einer externen Stellungnahme durch eine Kammer. Auch für die Berechnung des Zeitwerts von Anlagevermögen und den Umgang mit weiteren Hilfeleistungen (Versicherungszahlungen, Spenden) sind die Bestimmungen des Landes zu beachten.