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Wer knallt - haftet! Sicherheit beim Feuerwerk!

Das Ordnungsamt der Gemeinde Diekholzen weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Altenheimen, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden". Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weisen wir zudem darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Gemeinde bittet auch um Beachtung folgender Hinweise:

1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdach-/Fachwerkhäusern ein.
10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.“

 

 

11.12.2017 
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen