Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in derRatssitzung am 19. April 2018 die Vorschlagsliste für die Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Hildesheim beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom:
25. April 2018 bis 03. Mai 2018
im Rathaus der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Str. 5, Zimmer EG 04, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Diekholzen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.