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Dringend Jugendschöffinnen / Jugendschöffen gesucht!

Verantwortung übernehmen und mitentscheiden

Der Landkreis Hildesheim sucht aktuell noch weitere Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Jugendschöffin und des Jugendschöffen.

Sollten Sie Interesse an der Ausübung des Amtes haben bitten wir Sie, sich bis zum 24.08.2018 bei uns zu melden.

Für die entsprechende Neuwahl ist seitens des Landkreises Hildesheim eine Vorschlagsliste aufzustellen. Um in diese Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, ist es erforderlich, dass die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihren Wohnsitz im Gemeindegebiet hat. Zu Beginn der fünf Jahre dauernden Amtsperiode muss die Kandidatin/der Kandidat das 25. Lebensjahr vollendet- und darf das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wichtig ist auch, dass die Person gesundheitlich für das Amt geeignet ist, die deutsche Sprache beherrscht und nicht in Vermögensverfall geraten ist. Ferner sind manche Berufsgruppen ausgeschlossen bzw. dürfen das Amt einer Schöffin/des Schöffen ablehnen. Das Amt der Schöffin bzw. des Schöffen darf nicht bekleiden, wer aufgrund eines Richterspruches keine Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist. Auch Personen gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann, sind von diesem Ehrenamt auszunehmen.

Zusätzlich sollen die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Erfahrungen können dabei aus dem beruflichen oder privaten Bereich kommen. Sie können das Amt des Jugendschöffen nicht gleichzeitig mit dem Schöffenamt im Erwachsenenbereich ausüben.

Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen finden Sie auch unter den rechts befindlichen „links“.

21.08.2018 
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen