Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Niedersachsen
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind die Gemeinden gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden die strategischen Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erstellt wurden. Die Lärmbelastung der Bevölkerung soll vermindert werden. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.
In der Zeit vom 29.10.2018 – 29.11.2018 wird die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes durchgeführt. In dieser Zeit ist der Entwurf in der Gemeinde Diekholzen, Bauamt bei Fr. Aschermann, Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen während der Sprechzeiten der Verwaltung sowie nach Vereinbarung einzusehen.
Es können Bedenken und Anregungen zu dem Planungsvorhaben mitgeteilt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr- 15.30 Uhr
Di: geschlossen
Mi: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Do: 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Sprechzeiten Bürgerbüro und Standesamt:
Mo: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung
Di: geschlossen
Mi: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Do: 13.30 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung
Fr: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
--> Online-Terminvergabe <--
Entwurf des Lärmaktionsplanes Diekholzen » ( PDF, 3.9 MB)