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Brut- und Setzzeit

Alle Jahre wieder… Brut- und Setzzeit zwischen dem 01. April und 15. Juli

Hinweise und Informationen für Hundebesitzer*innen:
Am 01. April beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit, diese endet am 15. Juli dieses Jahres. In dieser Zeit sind Hundehaltende verpflichtet, ihre Vierbeiner, in der freien Natur angeleint zu halten. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Vögel brüten und das Wild seinen Nachwuchs zur Welt bringt. Jungwild und Bodenbrüter, wie Wachtel, Nachtigall, Rotkelchen und Feldlerche sollen durch die Anleinpflicht vor stöbernden Hunden geschützt werden.
Streng geregelte Ausnahmen von der Anleinpflicht sind nur zulässig, wenn es sich um Hunde handelt, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde, von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenhunde sind.
Geregelt ist die „Brut-und Setzzeit“ im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Bei Verstößen gegen diese Regelung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Jedes Jahr wird über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung kontrovers diskutiert. Dabei spielen sowohl die Aspekte einer tiergerechten Hundehaltung als auch die des Natur- und Artenschutzes eine wichtige Rolle.

07.03.2019 
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