Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum neunten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 26. Mai 2019, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr, statt.
Nach dem Europawahlgesetz haben die Unionsbürgerinnen und -bürger aus den anderen Mitgliedsstaaten der EU, die in Diekholzen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, eine Wahlmöglichkeit, ihr Wahlrecht im Herkunftsland oder in Deutschland ausüben zu können. Soll das Wahlrecht in Deutschland ausgeübt werden, ist hierfür die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Diekholzen Voraussetzung.
Personen, die in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat wählen wollen, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben wollen, müssen im Wählerverzeichnis ihrer Wohnortgemeinde eingetragen sein. Dieser Eintrag erfolgt zum einen von Amts wegen, wenn eine Person bereits zur Europawahl 1994 oder einer späteren Europawahl den Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland gestellt hatte und dieser damalige Antrag nicht durch zwischenzeitlichen Wegzug aus Deutschland seine Gültigkeit verloren hat. Von Amts wegen eingetragene Unionsbürgerinnen und -bürger erhalten dann – wie alle Wahlberechtigten – bis spätestens zum 4. Mai vom Wahlamt der Gemeinde Diekholzen eine Wahlbenachrichtigung, in der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 26. Mai ihre Stimme abgeben können.
Falls bisher noch nie ein derartiger Antrag gestellt worden ist oder nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik ein früherer Antrag seine Gültigkeit verloren hat, muss erstmalig bzw. erneut ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dieser Antrag ist bis spätestens 5. Mai zu stellen. Ebenfalls nur auf Antrag kann ein bestehender Eintrag im Wählerverzeichnis wieder gelöscht werden, sollte der Wunsch bestehen, im Herkunftsland wählen zu wollen. Dieser Verzicht gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gestellt wird.
Die Anträge sind hier online verfügbar und darüber hinaus auch im Wahlamt erhältlich.
Wichtig ist, dass die Anträge im Original mit Originalunterschrift zurückzugeben sind (per Mail oder per Fax ist nicht ausreichend!).
Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2019 » ( PDF, 733 kB)