In den Küstenregionen der Nord- und Ostsee wurden bei vielen Wasser- und Greifvögeln das hochpathogene Geflügelpestvirus HPAI H5 nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt daher das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland als hoch ein. In Schleswig-Holstein kam es bereits zu einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung mit 57 Hühnern. In Niedersachsen wurden bislang bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen.
Eine akute Gefährdung der Bevölkerung durch Vögel besteht nach derzeitiger Seuchenlage nicht. Jedoch sollten im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr tote Wildvögel, die von der Bevölkerung gemeldet werden, eingesammelt und auf Geflügelpest untersucht werden. Besonderes Augenmerk gilt den Wasservögeln und auch den Rabenkrähen und Greifvögeln. Bei anderen Vogelarten ist eine Infektion mit dem Virus der Geflügelpest unwahrscheinlich.
Zu den üblichen Dienstzeiten werden die Vögel von den Mitarbeitern des Veterinäramtes abgeholt. Das Veterinäramt ist unter der Telefonnummer: 05121/309-111 zu erreichen.
Außerhalb der üblichen Dienst-und Sprechzeiten werden im Landkreis Hildesheim die Vögel zurzeit von der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Groß Düngen abgeholt (Telefon: 0 50 64/ 901-11). In der Stadt Hildes heim werden sie von der Feuerwehr Hildesheim abgeholt.
Bei der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Groß Düngen steht ein Container bereit, in dem tote Wildvögel zur Zwischenlagerung gesammelt werden können. Diese werden dann durch das Veterinäramt (Amt203) abgeholt.
Die toten Tiere sollten in stabilen Tüten verpackt werden. Der Einsender und der Fundort müssen auf/an der Tüte genau bezeichnet werden.
Infektionen des Menschen mit HSN8 Viren sind bislang nicht bekannt.
Alle Personen, die mit toten Wildvögeln Kontakt haben, sind dadurch keinem besonderen Risiko ausgesetzt. Dennoch sollten zur Vorsicht folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Tragen von Einmalhandschuhen, Einmalkitteln und Atemschutzmasken bei der Bergung kranker/toter Tiere
Nach der Bergung und Ablegen der Schutzkleidung gründliches Waschen der Hände nicht mit ungereinigten Händen Gesicht/ Augenbereich berühren.
Der Einsender wird bei Positivbefunden über das Untersuchungsergebnis informiert.